Selbstbestimmt leben – selbstbestimmt sterben?
Diese Frage stellt sich aktuell die 11. Klasse im Fach Ethik. Im Rahmen der angewandten Ethik diskutieren die Schüler über praxisnahe, aber oft kontroverse Fragestellungen, wie zum Beispiel Sterbehilfe. Nachdem die Schüler im digitalen Unterricht bereits über das Thema ganz allgemein diskutiert, sich erste Fälle angesehen und diese ganz persönlich beurteilt hatten, ging es im zweiten Schritt darum, sich einen ersten Überblick über rechtliche Grundlagen zu diesem sensiblen zu verschaffen. Besonders erfreulich war es daher, dass diese Kenntnisse nun in einer Videokonferenz mit einem Experten vertieft und anschließend ausführlich über kontroverse Fragestellungen diskutiert werden konnte. Bei diesem Experten handelte es sich um Prof. Dr. Hans Kudlich, dem Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen Nürnberg. Dieser hatte gemeinsam mit Kollegen im Jahr 2015 Verfassungsbeschwerde gegen den §217 StGB eingelegt, wonach „geschäftsmäßige Förderung zur Selbsttötung“ als Straftat bewertet wird. 2019 wurde dies mit Erfolg verhandelt, sodass der zuvor neu eingeführte Paragraph wieder gestrichen wurde. Prof. Dr. Kudlich gab den Schülern einen anschaulichen Überblick darüber, wie es zu dieser Verfassungsbeschwerde kam und welche persönlichen Beweggründe er hatte, sich ihr anzuschließen. Auch wurde auf detaillierte Hintergründe der rechtlichen Situation zum Thema Sterbehilfe in Deutschland eingegangen. Die Schüler nutzten zudem intensiv die Möglichkeit, Entscheidungen und Gesetzeslagen kritisch zu hinterfragen und konnten durch das neu erlangte Wissen Zusammenhänge herstellen und besser verstehen, aber auch einsehen, dass mit diesem hochsensiblen Thema sowohl aus moralischer als auch aus rechtlicher Perspektive mit sehr viel Feingefühl umgegangen werden muss. Wir bedanken uns sehr herzlich bei Prof. Dr. Kudlich, dass er sich die Zeit genommen hat, unseren Unterricht mit seinem Wissen- und Erfahrungsschatz zu bereichern.
Annelie Wolf